Allgemeine Geschäfts­bedingungen und Teilnehmer­informationen

Inhaltsverzeichnis

1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen 2 Vertragsgegenstand
3 Leistungen des Veranstalters
4 Vertragsschluss und Vertragssprache

5 Widerrufsrecht
6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7 Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
8 Entgelt und Zahlungsbedingungen
9 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
10 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
11 Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
12 Rücktritt des Veranstalters
13 Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
14 Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten 15 Nennung als Referenzkunden
16 Haftung
17 Abwerbung von Personal und Subunternehmern
18 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
Error! Reference source not found. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
20. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Abonnementverträgen
Error! Reference source not found. Geheimhaltung
Error! Reference source not found. Alternative Streitbeilegung
23 Änderungsvorbehalt der AGB
Error! Reference source not found. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Jana Müller, Darmwunder Gesundheits- und Ernährungscoaching, Emsdettener Straße 10 c/o Grosch Postflex #2379, 48268 Greven, Deutschland, Tel.: +49 (0)177-2136207, E-Mail: support@darmwunder.com, Internet: https://darmwunder.com/ (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.

1.2. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

  1. 2.1.  Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Workshops und Selbst Lern-Onlinekurse (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 S. 1 BGB abschließt.

  2. 2.2.  Für Verträge über die Lieferung von Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer beim Veranstalter ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

  3. 2.3.  Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 14 dieser AGB ein.

  4. 2.4.  Gegenstand des Vertrages kann abhängig von der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowohl der einmalige als auch der regelmäßige Bezug von Leistungen (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Veranstalter, dem Teilnehmer die geschuldete Leistung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen.

3. Leistungen des Veranstalters

3.1. Der Veranstalter bietet sowohl Online-Veranstaltungen als auch die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

 
  1. 3.2.  Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

  2. 3.3.  Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.3 werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

  3. 3.4.  Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

  4. 3.5.  Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

4. Vertragsschluss und Vertragssprache

  1. 4.1.  Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, per Brief oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.

  2. 4.2.  Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).

  3. 4.3.  Dieses Angebot kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgelts innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Veranstalter weist den Teilnehmer in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.

  1. 4.4.  Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

  2. 4.5.  Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

  3. 4.6.  Eine Teilnahme als natürliche Person ist nur für Teilnehmer, die volljährig und geschäftsfähig sind. Sofern der Teilnehmer minderjährig ist, darf eine Teilnahme nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme von einem entsprechenden Nachweis einer Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abhängig zu machen.

  1. Widerrufsrecht

    Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.

  2. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

  1. 6.1.  Der Teilnehmer wird den Veranstalter bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Teilnehmer die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Veranstalter erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Veranstalter insbesondere:

    • alle erforderlichen Informationen und Daten, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden.

  2. 6.2.  Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

  3. 6.3.  Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Veranstalter diese Leistungen beim Teilnehmer mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schrift- oder Textform an. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

  1. 6.4.  Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Veranstalter unentgeltlich zu erbringen.

  2. 6.5.  Die vom Teilnehmer zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Teilnehmer die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Veranstalters hat, ist der Veranstalter von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Veranstalters verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

  3. 6.6.  Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß den Ziffern 6.1 und 6.2 nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

7. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen

  1. 7.1.  Aktionsgutscheine werden dem Teilnehmer per E-Mail, im Kundenkonto (sofern

    angelegt) oder als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.

  2. 7.2.  Der Teilnehmer kann pro Buchung nur einen Aktionsgutschein einlösen.

  3. 7.3.  Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.

  4. 7.4.  Der Teilnehmer hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs beim Veranstalter einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.

  5. 7.5.  Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Teilnehmer zu erstatten.

  6. 7.6.  Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.

 
  1. 7.7.  Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.

  2. 7.8.  Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise gebuchten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.

  3. 7.9.  Der Aktionsgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber vor Leistungserbringung beim Veranstalter mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Aktionsgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Veranstalter hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.

8. Entgelt und Zahlungsbedingungen

  1. 8.1.  Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (Kleinunternehmerstatus) im Sinne des UStG.

  2. 8.2.  Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.

  3. 8.3.  Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.

  4. 8.4.  Die Zahlungsart(en) wird/werden dem Teilnehmer im Angebot des Veranstalters mitgeteilt:

8.4.1.Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte“ übermittelt der Teilnehmer nach Bestätigung der Zahlungsanweisung dem Veranstalter seine Kreditkartendaten. Der Veranstalter fordert unmittelbar nach Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber das Kreditkartenunternehmen des Veranstalters zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Teilnehmers wird belastet.

8.4.2.Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L- 2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal- Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar.

8.4.3.Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal,

 

L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal- Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar. Bei der Zahlungsabwicklung kann sich PayPal auch der Dienste Dritter bedienen. Für den Fall, dass der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer in Vorleistung geht (z.B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt dieser seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Teilnehmer konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Eine Annahme der Abtretungserklärung des Veranstalters setzt eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung durch PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister voraus. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses abzulehnen. Im Fall der Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Teilnehmer den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Veranstalter bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen.

8.4.4.Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

  1. 8.5.  Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

  2. 8.6.  Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

  3. 8.7.  Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

  4. 8.8.  Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

 
  1. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

    Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich.

  2. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

10.1.Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.

10.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

10.3.Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

11. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

11.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

  1. 11.2.  Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

  2. 11.3.  Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

12. Rücktritt des Veranstalters

12.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

12.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

13. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

  1. 13.1.  Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).

  2. 13.2.  Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.

  3. 13.3.  Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

  4. 13.4.  Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

14. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten

  1. 14.1.  Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

  2. 14.2.  Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per Download oder im Kundenkonto (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

  3. 14.3.  Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

  4. 14.4.  Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt. Bei Abonnementverträgen wird die Rechtseinräumung für die Dauer des jeweiligen Abonnements eingeräumt.

15. Nennung als Referenzkunden

15.1.Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

15.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media- Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers erfolgen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

16. Haftung

  1. 16.1.  Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine

    gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

    • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

      Gesundheit;

    • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

    • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

  2. 16.2.  Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 16.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

  3. 16.3.  Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

  4. 16.4.  Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot einer Veranstaltung kein Heilversprechen darstellt. Soweit in den Angeboten oder in den Veranstaltungen eine Empfehlung o. ä. erwähnt wird, kann der Teilnehmer darauf vertrauen, dass der Veranstalter große Sorgfalt darauf verwandt hat, dass diese Angabe dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Jedoch kann für solche keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Die Angebote bzw. Veranstaltungen ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung und dürfen nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Bei den vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen handelt sich nicht um eine Therapie. Der Teilnehmer ist angehalten bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen Arzt zu konsultieren. Das Angebot des Veranstalters entspricht keiner Behandlung oder Therapie. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Umsetzung von Informationen aus den zur Verfügung gestellten Inhalten. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

  1. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

    Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

  2. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

  1. 18.1.  Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

  2. 18.2.  Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

19. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen

  1. 19.1.  Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.

  2. 19.2.  Das Recht des Veranstalters und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

  3. 19.3.  Die Kündigung bedarf der Textform (per E-Mail).

20. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Abonnementverträgen

20.1. Abonnementverträge werden befristet für die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website bzw. den Angeboten vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen und enden automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

20.2.Das Entgelt für Abonnementverträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.

  1. 20.3.  Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Veranstalter mitzuteilen.

  2. 20.4.  Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

  3. 20.5.  Abonnementverträge können in Textform (per E-Mail) gekündigt werden.

21. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

22. Alternative Streitbeilegung

  1. 22.1.  Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU- Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

  2. 22.2.  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.

23. Änderungsvorbehalt der AGB

  1. 23.1.  Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt: Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Teilnehmer nicht zumutbar. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer angenommen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

  2. 23.2.  Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

    • soweit der Veranstalter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

    • soweit der Veranstalter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

    • soweit der Veranstalter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Teilnehmer ist; oder

 

• wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Teilnehmer.

23.3. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt. 24. Schlussbestimmungen

  1. 24.1.  Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.

  2. 24.2.  Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  3. 24.3.  Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

    Stand: 04.09.2023